INFORMATION ZU ATTESTEN FÜR DIE SCHULE

Liebe Eltern, liebe Patienten!
In der letzten Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu Schulattesten wegen Krankheiten. Bei Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten besteht unabhängig von der Erkrankungsdauer keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Attest . Nach dem NRW-Schulgesetz können Entschuldigungen für Fehlzeiten von den Eltern ausgestellt werden, nur in begründeten Ausnahmefällen (Zweifel) darf eine Attestpflicht von der Schule angeordnet werden. Das Ausstellen von Attesten und Bescheinigungen bedeutet für uns eine zusätzliche organisatorische, zeitliche, aber auch eine finanzielle Belastung für die Eltern. Klären Sie die Schule daher freundlich auf und beharren Sie auf Ihrem Recht, kein ärztliches Attest vorlegen zu müssen . Gerne können Sie dazu auch ein vom BVKJ vorgefertigtes Schreiben verwenden, welches die o.g. Punkte noch einmal erläutert. Dieses können Sie unter Service - Download herunterladen.
Ihr Praxisteam

